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Überblick

Finanzieller Schutz für jeden Tag

Stellen Sie sich vor, Sie helfen bei einem Umzug und beschädigen versehentlich fremdes Eigentum. Ein kleiner Moment der Unacht­samkeit – und ein Schaden ist schnell passiert. Die private Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Ob Miet-Sachschäden, Gefällig­keits-Schäden oder Sach­schäden an fremdem Eigentum – Ihr Geldbeutel ist geschützt.

Es versichert Sie:

Logo der VKB

Schadenbeispiele für die private Haftpflichtversicherung

Ihr nächster Schritt

Schützen Sie sich vor finanziellen Folgen im Alltag. Schließen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung direkt online ab.

Details

So viel ist sicher: die Privat-Haftpflicht

  • 30 Millionen Euro Schadensersatz für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen
  • Versichert sind auch Gefälligkeits-Handlungen – zum Beispiel die Hilfe beim Umzug
  • Unberechtigte Schadensersatz-Ansprüche Dritter werden abgewehrt – auch vor Gericht
  • Baustein „ZusatzSchutz“ bietet optionale Versicherungs-Leistungen
  • Bis zu 30 Prozent Rabatt für junge Leute bis 30 Jahre

Passender Schutz

Ob Single, in einer Lebensgemeinschaft oder mit Familie: Sie erhalten für jede Lebens-Situation und finanzielle Lage die passende Absicherung.

Schutz für Kinder

Schließen Sie den Schutz für sogenannte delikt­unfähige Kinder ein – bei Bedarf.

Schutz auch im Ausland

Sie sind im Ausland rund um die Uhr versichert. Weltweit bis zu einem Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt.

Ihr nächster Schritt

Ergänzen Sie die private Haftpflichtversicherung mit einer Hausratversicherung oder weiteren Produkten. Sichern Sie sich bis zu 20 Prozent Bündel-Rabatt – bequem online oder persönlich im Beratungsgespräch.

Leistungen

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Eine gute Absicherung zum attraktiven Preis ist im Tarif enthalten. Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

  Kompakt
Versicherungs-Summe pauschal für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen 30 Millionen Euro
Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken 30 Millionen Euro
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich –
und damit günstigerer Beitrag
Schutz im Ausland – weltweit bis ein Jahr, europaweit zeitlich unbegrenzt
Miet-Sachschäden an Immobilien
Sachschäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten beweglichen Sachen
Gefälligkeits-Handlungen mitversichert – zum Beispiel bei Umzugshilfe
Halten von zahmen Haustieren – außer Hunde, Pferde oder Ähnliches
Schäden beim Sport, auch das Reiten fremder Pferde
Schäden durch elektronischen Datenaustausch und Internetnutzung
mitversichert
Tätigkeit als Tages­mutter, Tages­vater oder Babysitter bis zur
Geringfügigkeits-Grenze in der Sozialversicherung
Mitversicherung fach­praktischer Praktika und Ferien­jobs oder fach­praktischem Unterricht
Versicherungs-Schutz als Arbeitgeber für Angestellte im eigenen Haushalt
Schadenersatzausfall-Versicherung (Forderungs­ausfall­deckung),
wenn die schaden­verursachende Person den Schaden nicht ersetzen kann
   
Weitere Versicherungsleistungen, einzeln zuwählbar Optimal
Schlüsselverlust – private, berufliche oder ehrenamtlich überlassene
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
ZusatzSchutz (siehe unten)
Schäden durch Drohnen und motor­getriebene Flugmodelle

Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend sind der Umfang und Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen.

ZusatzSchutz: Das Plus für Ihre Absicherung

Mit dem optionalen Baustein „ZusatzSchutz“ sichern Sie sich den größtmöglichen Rundum-Schutz. Profitieren Sie im Schadensfall von den besseren Leistungen Ihres unmittelbaren Vor­versicherers, der Besitzstands­garantie. Zudem genießen Sie bessere Leistungen der am Markt zugänglichen Privat-Haftpflicht­versicherungs-Produkte, der Markt­garantie.

Ihre weiteren Vorteile sind:

  • Neuwert-Entschädigung: Statt einer Entschädigung zum Zeitwert werden beschädigte Gegen­stände hiermit zum Neu­wert ersetzt.
  • Beitrags-Befreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr
  • Haftpflicht-Ansprüche von Arbeits­kolleginnen und Arbeits­kollegen bis 10.000 Euro
  • Schutz vor Schäden durch Mietwagen im Ausland, die sogenannte Mallorca-Deckung
  • Drittschäden beim Beladen und Entladen des eigenen Kfz
  • Deckung von Schäden durch Betankung an überlassenen Kfz
  • Schutz vor Rabatt-Rückstufung bei Schäden durch geliehene Kfz
Hunde-Haftpflicht

Vierbeiner absichern: Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die Verantwortung liegt bei Ihnen und Sie haften für Schäden – auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Highlights der Hundehalter-Haftpflichtversicherung Optimal:

  • Finanzieller Schutz bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen bis zu 30 Millionen Euro
  • Weltweiter Versicherungs-Schutz
  • Kein Leinen­zwang für Hunde
  • Mietsach­schäden
  • Neuwert-Entschädigung bis 3.000 Euro
  • Schaden­ersatz-Ausfall­versicherung
  • Beitrags­freie Mitversicherung von Welpen bis 12 Monate beim Vertrag des Muttertieres
  • 50 Prozent Nachlass ab dem zweiten Hund
FAQ

Häufigste Fragen rund um das Thema private Haftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privat-Haftpflicht und warum?

Alle Personen sollten eine private Haftpflicht­versicherung haben. Denn das Gesetz regelt eindeutig: Wer einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Dabei haftet man mit dem gesamten Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Haftpflicht-Schäden können auch in die Millionenhöhe gehen. Vor allem, wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen. Eine Privat-Haftpflicht­versicherung ist daher der richtige Schutz.

Verpflichtend ist eine Privat-Haft­pflichtversicherung jedoch nicht. Im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflicht­versicherung, die für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Sie gehört dennoch zu den absoluten Basis­versicherungen, für die ein Abschluss sehr zu empfehlen ist.

Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflicht und wann zahlt sie nicht?

Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele: Mit dem Einkaufswagen beschädigen Sie versehentlich ein anderes Auto. Oder Sie stoßen beim Fahrradfahren mit einer anderen Person zusammen und diese verlangt Schmerzensgeld. Die private Haftpflicht­versicherung schützt Sie als Privatperson umfassend davor, Schadensersatz-Ansprüche von Dritten selbst zahlen zu müssen.

Wer Schäden vorsätzlich verursacht, bekommt keine Kosten durch die private Haftpflicht­versicherung erstattet. Die Privat-Haftpflicht greift außerdem auch nicht für Ihren Eigenschaden. Zum Beispiel, wenn Sie oder mitversicherte Personen versehentlich Ihren eigenen Fernseher beschädigen.

Wer ist alles mitversichert?

Im Familientarif sind Eheleute oder Personen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Versicherungs-Schutz. Kinder sind übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag versichert. Dafür müssen sie weiterhin in der Schulausbildung sein, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zudem sind sowohl sonstige Angehörige in häuslicher Gemeinschaft als auch pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen mitversichert. Das gilt außerdem für Personen, die vorübergehend, für maximal ein Jahr, in den Familienbund eingegliedert sind. Dazu zählen zum Beispiel Austausch-Schülerinnen und Austausch-Schüler oder Au-pair.

Wie hoch sollte die Versicherungs-Summe sein?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Versicherungs-Summe von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen. Sie erhalten bei dieser Privat-Haftpflicht sogar eine pauschale Versicherungs-Summe von 30 Millionen Euro.

Das klingt nach einer hohen Versicherungs-Summe. Bitte beachten Sie dabei, dass vor allem bei verursachten Personenschäden hohe Kosten für Sie entstehen können. Darunter fallen Behandlungen und Schmerzens­geld bis hin zu notwendigen Umbau­maßnahmen in der Wohnung der geschädigten Person.

Haften Eltern für Ihre Kinder?

Deliktsfähigkeit ist ein sensibles Thema. Denn Kinder unter sieben Jahren sind für verursachte Schäden nicht selbst verantwortlich. Deshalb können Sie nicht haftbar gemacht werden. Im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum zehnten Geburtstag. Und auch Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzen.

Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Und auch nicht gegen Sie, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das gilt auch für die Person aus der Nachbarschaft, deren Auto durch das Laufrad Ihres Kindes beschädigt wurde. Die gute Nachricht: Sie erhalten dennoch Schaden-Ersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben. Damit bekommen Sie wertvolle Unterstützung, damit zum Beispiel der Frieden in der Nachbarschaft erhalten bleibt.

Übrigens: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt deliktsfähig. Ob sie für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab.

Zahlt die Privat-Haftpflicht bei Schlüsselverlust?

Der Verlust von privaten, beruflichen und ehrenamtlich überlassenen Schlüsseln kann als weitere Leistung mitversichert werden. Verlieren Sie beispielsweise den Haustürschlüssel des Mehrfamilien-Hauses, in dem Sie wohnen, übernimmt die Versicherung Ihre Kosten für den Austausch der Schließanlage.

Zum Hobby fliege ich mit einer Drohne: Sind mögliche Schäden abgedeckt?

Für Drohnen, die im Außenbereich genutzt werden, ist vom Gesetzgeber eine Haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unter den folgenden Voraussetzungen ist Ihre Drohne (Outdoor-Flugmodell) bei dieser privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:

  • Sie buchen den passenden Zusatzbaustein für ungefähr vier Euro im Monat.
  • Das Startgewicht der Drohne liegt unter fünf Kilogramm.
  • Sie nutzen die Drohne ausschließlich zu privaten Zwecken.
  • Sie fliegen nicht in den USA und US-Territorien oder Kanada.
  • Sie beachten alle behördlichen Auflagen und Vorschriften.

Privat genutzte, motor­getriebene Flugmodelle, die zum Gebrauch in geschlossenen Wohn­räumen vorgesehen sind („Spielzeugdrohnen“), sind im Rahmen der Privat-Haftpflicht­versicherung generell mitversichert. Ausnahme: Sie werden in den USA, US-Territorien oder Kanada betrieben.

Welche Tiere sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert?

Kleintiere sind durch die private Haftpflicht­versicherung mitversichert. Das gilt zum Beispiel für Katzen, Wellensittiche oder Meerschweinchen. Ihre Versicherung kommt dann für Schäden auf, die durch diese Tiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel, wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht.

Für Hunde und Pferde benötigen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung: die Hundehalter-Haftpflicht­versicherung.

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